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Riester-Vorsorge: Zusatzrente mit hoher Förderquote
Tipp von Redaktion am 01. Januar 2009
Die private Altersvorsorge wird immer unverzichtbarer. Wer im Ruhestand nicht in die Armut abrutschen möchte, ist gut beraten, so frühzeitig wie möglich geeignete Maßnahmen zu treffen und regelmäßig für die Zeit nach dem Erwerbsleben zu sparen. Die meisten Haushalte in Deutschland finden dabei mit der im Jahr 2002 eingeführten Riester-Rente eine geeignete Lösung: Steuervorteile und staatliche Zuschüsse machen die Policen attraktiv. Die Riester-Rente kann von allen Sparern in Anspruch genommen werden, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder aber dem Grunde nach rentenversicherungspflichtig sind.
Wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einzahlt, erwirbt den Zulagenanspruch. Maximal werden 2100 Euro jährlich abzüglich der Zuschüsse in die Verträge einbezahlt, minimal 60 Euro im Jahr. Die Zulagen setzen sich aus einer Grundzulage in Höhe von 154 Euro und einer Kinderzulage über 185 Euro pro Kind zusammen, die jeweils einmal im Jahr dem Vertragsguthaben zugeschrieben werden. Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs können die geleisteten Einzahlungen in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden, so dass sich die Nettobelastung durch die private Vorsorge in Grenzen hält.
Riester-Verträge können wahlweise auf einem Banksparplan oder einem Investmentfonds beruhen, wobei in der fondsbasierten Variante eine Kapitalgarantie die Rückzahlung der einbezahlten Beiträge gewährleistet. Die Vertragsguthaben sind während der Einzahlungsphase gegen Pfändung durch Gläubiger geschützt und finden auch keine Anrechnung bei einem eventuellen Antrag auf ALG II.
Die Rentenphase kann ab der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Bis zu 30 Prozent des bei Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Vertragsguthabens können in Form einer einmaligen Kapitalabfindung abgerufen werden, die restlichen Mittel werden als monatliche, lebenslange Rente bezahlt.
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