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Wohn-Riester: Rückzahlung beachten
Tipp von Redaktion am 23. Dezember 2008
Die neue Eigenheimrente soll insbesondere Familien den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums erleichtern: Mit den Einzahlungen in staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge können künftig Immobilienkredite getilgt werden. Die Zulagen und die Steuervorteile können sich dabei im günstigsten Fall auf mehr als 40.000 Euro belaufen – sofern zwei Riester-Sparer mit gutem Einkommen mehrere Kinder erziehen. Der „Wohn-Riester“ allerdings birgt auch Gefahren: Führen Eigentümer die zur Immobilienfinanzierung entnommenen Vertragsguthaben nicht rechtzeitig bis zum Beginn der Auszahlungsphase wieder zurück, droht Ungemach: Die Verträge werden bei Entnahmen fiktiv weitergeführt und mit dem gesetzlichen Garantiezins verzinst. Die nachgelagerte Besteuerung setzt dann im Rentenalter eine fiktive Rentenzahlung zur Besteuerung an - im schlimmsten Fall entsteht eine Schuld gegenüber dem Finanzamt.
Angehende Eigenheimbesitzer sollten die Rückzahlung der entnommenen Vertragsguthaben bei der Konzeption ihrer Finanzierung unbedingt berücksichtigen. Je älter Bauherren beim Einzug in die eigenen vier Wände sind, desto dringlicher gestaltet sich die Problematik: Keinesfalls sollte die gesamte Rückzahlung auf nur wenige Jahre beschränkt werden. Je nach finanzieller Situation kann es durchaus sinnvoll sein, die Entnahmen auf die ersten Jahres des Tilgungszeitraumes zu beschränken und den Kapitaldienst im Anschluss anderweitig sicherzustellen. Die Belastungen fallen dann deutlich geringer aus.
Insgesamt stellen Riester-Verträge ein gelungenes Finanzierungsinstrument dar. Die Verlagerung der Besteuerung von Teilen des Einkommens in den Ruhestand führt unter dem Strich zu Nettoentlastungen. In Kombination mit den Zulagen können so die Finanzierungslasten leichter geschultert werden. Wer zehn Jahre vor dem Eintritt in den Ruhestand – der bei Riester-Verträgen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres begonnen werden kann – mit der Rückführung entnommener Beiträge beginnt, kann aufgrund der geringen fiktiven Verzinsung mit geringen Belastungen rechnen.
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