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Riester-Rente: Die Volks-Versorgung


Tipp von Redaktion am 18. Dezember 2008
Die dramatische Überlastung der gesetzlichen Rentenversicherung zwingt Verbraucher dazu, eigene Maßnahmen zur Altersversorgung, zu treffen, damit nicht im Ruhestand der gewohnte und verdiente Lebensstandard aufgegeben werden muss. Der Staat hat zu vor einigen Jahren ein gefördertes Modell verabschiedet, das durch Anreize zu mehr Eigenverantwortung motivieren soll. Die so genannte Riester-Rente fördert Rentenversicherungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Förderung besteht dabei aus Zulagen, die ergänzend zu den Einzahlungen durch den Vertragsinhaber den Aufbau einer Zusatzrente begünstigen sollen, und aus steuerlichen Vorteilen, die die Nettobelastung durch die Vorsorgemaßnahmen verringern.
Wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens in einen zertifizierten Riester-Vertrag einzahlt, bekommt die Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich und ggf. die Kinderzulage, die sich auf 185 Euro im Jahr bzw. 300 Euro im Jahr für Kinder mit Geburt nach 2007 beläuft. Die Einzahlungen können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden -bis zu 2100 Euro im Jahr können so von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Insgesamt kann sich die Förderquote auf mehr als 50 Prozent belaufen, sofern das Einkommen und damit der Steuervorteil des Vertragsinhabers entsprechend hoch ist.
Die Riester-Rente, bietet neben Zulagen und steuerlichen Vorteilen einen weiteren Bonus: Gerät der Vertragsinhaber im Laufe seines Erwerbslebens in eine finanzielle Schieflage und muss Insolvenz anmelden, sind die Guthaben im Riester-Vertrag vor Pfändung durch Gläubiger geschützt. Auch bei einem eventuellen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Hartz IV) finden die angesparten Beiträge keine Anrechnung.
Die Riester-Rente eignet sich prinzipiell für jeden, der (zumindest dem Grunde nach) rentenversicherungspflichtig ist und sollte ein zentrales Element der persönlichen Altersvorsoge darstellen.
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